Fischereigrenzstein
Das zweifelsfrei älteste Kleindenkmal von Hrádek nad Nisou (Grottau) ist der Fischereigrenzstein. Er trägt die Jahreszahl 1565. So wie Angelfreunde heute ihre Reviere haben, musste auch vor 450 Jahren geregelt werden, wer wo fischen darf. Fischereigrenzsteine trennten daher einzelne Flussabschnitte voneinander ab. In der Umgebung von Hrádek gab es einst vier solcher Steine, von denen zwei bis heute erhalten sind. Keiner von ihnen steht jedoch an seinem angestammten Platz. Sie besitzen heute keine Funktion mehr, sind aber trotzdem interessante Zeitzeugen.
Der erste Fischereigrenzstein steht heute vor dem Anglerheim in der Fabrikstraße 628 (Tovární ulice). Ursprünglich stand er an der böhmisch-sächsischen Grenze an der Stelle, die heute nach dem alten Bergwerksschacht Barborka benannt ist. Zum Anglerheim wurde er erst 1984 umgesetzt. Er steht auf einem kleinen Hügel aus Beton und Steinen. Außer der Jahreszahl 1565 trägt er die Inschrift „AD 24. IVLI GREFENSTEINISCH DER WEISSBACH HEGWASSER GEGEN DEN GEBURG AVF WARTS AN BEDEN UFERN“. Unter der Inschrift sind die drei Lilien aus dem Wappen von Johann Mehl von Strelitz eingemeißelt, dem damaligen Grundherrn der Herrschaft Grafenstein (Grabštejn).
Demnach durften die Fischer der Grafensteiner Herrschaft vom Standort aus bachaufwärts fischen. Ein ähnlicher, jedoch nicht erhaltener Stein stand auch auf der anderen Seite der Grenze und verkündete, dass es sich bachabwärts bis zur Mündung in die Neiße um sächsisches Fischereirevier handelte.
Ähnlich wie der Weißbach, war auch die Neiße aufgeteilt. Eine Erinnerung daran findet man heute in Hartau auf dem Dorfplatz, wohin ein Stein vom Neißeufer umgesetzt wurde: „1565. ADJ 24 JULJJ DER VON ZJTTAU HEGEWASSER DER NEJSSE NJEDERWARTS AN BEJDE UFFERN“. Ein vierter Stein stand vermutlich diesem gegenüber und ist nicht erhalten geblieben.